Sportstättenbau
Die nachfolgenden Richtlinien verfolgen das Ziel, Sportvereine und Sportverbände, die im LandesSportBund Niedersachsen e.V. organisiert sind, durch die Gewährung eines finanziellen Zuschuss zu unterstützen und sie damit in die Lage zu versetzen, für die Aufrechterhaltung oder die Ausweitung sportlicher Aktivitäten dringend notwendiger Investitionsmaßnahmen tätigen zu können. Dabei stehen Maßnahmen im Vordergrund, die vereinseigene Sportstätten in ihrem Bestand sichern, erhalten und weiterentwickeln.
Download Richtlinien zur Förderung des SportstättenbausZur Antragstellung verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Download Antrag auf Zuwendung für eine Sportstätten-BaumaßnahmeHinweise:
- Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die unter Punkt 1.2 (siehe Antrag) aufgeführten Nachweise unbedingt beizufügen sind. Andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Der Antrag auf Zuwendung einer Sportstätten-Baumaßnahme ist bis zum 15.10. einen jeden Jahres beim KSB Leer einzureichen.
- Der KSB Leer bietet jedes Jahr ein Qualifix-Seminar (siehe Termine Qualifix) an, in dem der Vorgang "Vom Antrag bis zur Auszahlung" hinreichend erläutert wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner für Sportstätten und Umwelt im KSB Leer:
Karl-Heinz Schüür
Vorsitzender Sportstätten und Umwelt
Alte Bahnhofstraße 28a
26826 Weener
Tel. (privat): 0 49 53 / 15 00
Tel. (dienstlich): 0 49 1 / 97 84 812
Mobil (KSB Leer): 0 172 / 91 30 446
Fax (dienstlich): 0 49 1 / 97 84 819











